Viele Schülerinnen und Schüler haben Schwierigkeiten im Bereich der Rechtschreibung. Während sich diese bei den meisten im Laufe der Zeit verbessern, sind sie bei einigen besonders stark ausgeprägt und stehen häufig im Gegensatz zu ihren sonstigen schulischen Leistungen. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte Teilschwäche. Damit ist gemeint, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Rechtschreibung besondere Herausforderungen haben, in anderen Bereichen jedoch ihrem Leistungsstand entsprechend arbeiten.
In solchen Fällen besteht an unserer Schule die Möglichkeit, eine schulische Testung durchzuführen. Ziel dieser Testung ist es festzustellen, ob ein Anspruch auf den sogenannten Notenschutz vorliegt. Wird dieser gewährt, so wird die Rechtschreibleistung in schriftlichen Leistungsnachweisen nicht bewertet. Auf diese Weise sollen faire Lern- und Leistungsbedingungen geschaffen werden.
Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Schule ausschließlich eine Teilschwäche im Bereich der Rechtschreibung feststellen kann. Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) bzw. Legasthenie im medizinischen Sinne ist im ICD-10 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert und gilt als anerkannte Erkrankung bzw. Behinderung. Eine solche Diagnose kann daher nicht durch die Schule erfolgen, sondern ausschließlich durch eine ärztliche Fachperson gestellt werden.
Wird eine Rechtschreibschwäche anerkannt, ist uns am Kronwerk eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern besonders wichtig. Das Ziel muss sein, trotz der Rechtschreibschwäche spätestens nach Abschluss der Schullaufbahn sicher schreiben zu können. Dies setzt ein regelmäßiges Training während der Schulzeit voraus. Dabei verfolgen wir drei zentrale Säulen: Anerkennung, Ermutigung und Förderung.
SÄULE 1: ANERKENNUNG
Es ist uns wichtig, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler wissen, dass ihre Schwäche nichts mit mangelnder Begabung zu tun hat, denn jeder Mensch hat unterschiedliche Stärken und Herausforderungen. Wir nehmen ihre Schwierigkeiten ernst, unterstützen die Kinder bestmöglich und nehmen durch den Notenschutz Druck aus der Bewertungssituation. So soll verhindert werden, dass sie aufgrund einer besonderen Herausforderung einen schulischen Nachteil erfahren.
SÄULE 2: ERMUTIGUNG
Eine anerkannte Rechtschreibschwäche bedeutet keineswegs, dass korrektes Schreiben unerreichbar ist. Vielmehr möchten wir die Schülerinnen und Schüler darin bestärken, dass sie mit gezielter Unterstützung und konsequentem Üben deutliche Fortschritte erzielen können. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Rechtschreibleistungen so weit zu verbessern, dass sie bereits in der Oberstufe oder spätestens nach Abschluss der Schullaufbahn ein sicheres Schreibniveau erreicht ist.
SÄULE 3: Förderung
Wir lassen Schülerinnen und Schüler mit einer Rechtschwäche nicht allein, sondern begleiten sie aktiv auf ihrem Lernweg. In der Orientierungsstufe bieten wir einen kostenlosen Förderkurs an, in dem gezielt Rechtschreibstrategien vermittelt sowie geeignete Lern- und Übungsmethoden eingeübt werden. Für die Klassen 7 bis 10 stehen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise in Form individualisierter Lernpläne. Zudem beraten unsere Deutsch- und LRS-Fachkräfte Eltern jederzeit dabei, passende Unterstützungsmaßnahmen für ihr Kind zu finden.
Wenn Sie ein Gespräch wünschen, um sich zu informieren oder beraten zu lassen, stehe wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin per E-Mail.
Email: clemens.abelshauser@schule-sh.de // marit.suel@schule-sh.de
