Hausordnung des Gymnasium Kronwerk in Rendsburg

(gemäß Schulkonferenzbeschluss vom 20. Oktober 2021)

 

Die folgende Hausordnung wurde in Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern unseres Gymnasiums erstellt und von der Schulkonferenz beschlossen.

 

Das Zusammenleben und -arbeiten auf engem Raum erfordert von jedem einzelnen Rücksichtnahme und Mitverantwortung. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben sich so zu verhalten, dass sie sich und anderen keinen Schaden zufügen. 

 

Insbesondere gelten folgende Regelungen:

 

1.  Die Schule wird um 7.00 h durch den Hausmeister geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen sich morgens nach dem Betreten der Schule im Fahrschülerbereich (vor dem Lehrerzimmer) sowie in der Mensa (Oberstufenhalle) aufhalten. Ab 7.25 Uhr können sich die Schülerinnen und Schüler bei offener Tür in ihrem Klassenraum aufhalten.

 

2.  Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen sich in den Stunden, in denen sie keinen Unterricht haben, nicht in ihrem jeweiligen Klassenraum aufhalten, sondern gehen in den Fahrschülerraum.

 

3. Die Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Fachlehrerin oder eines Fachlehrers betreten werden.

 

4. Für die Pausen gelten folgende Regelungen:

 

a) In den großen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nach draußen auf den Schulhof. Eine Rückkehr in Klassen- und Fachräume ist erst nach dem ersten Klingeln erlaubt.

 

b) Zu Anfang der großen Pause dürfen vor und nach dem Unterricht in Fachräumen die Unterrichtsmaterialien in den dafür ausgewiesenen Bereichen abgelegt werden. 

 

c) Nach Unterricht in Fachräumen und nach Sportstunden dürfen in den großen Pausen Taschen und Unterrichtsmaterialien nicht nach oben gebracht werden.  

 

d) Bei Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 im Mensabereich, im Fahrschülerbereich oder im Eingangsbereich auf. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 dürfen sich bei geöffneten Türen in ihren Klassenräumen aufhalten.

 

e) Oberstufenschülerinnen und -schüler können sich in Freistunden und großen Pausen bei offener Tür in ihrem Kursraum, im Mensa- und Fahrschülerbereich, in der Oberstufenbibliothek sowie im Erdgeschoss des NaWi-Gebäudes aufhalten. 

 

5.  Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände, sobald sie es morgens betreten haben, nicht vor ihrem Unterrichtsschluss wieder verlassen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die an Arbeitsgemeinschaften oder Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen.

 

6.  Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase sowie minderjährige Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände in Freistunden und Pausen verlassen.

 

7.  Für die Sauberkeit der Unterrichtsräume sind die Klassen bzw. Kurse verantwortlich. Bücher, Hefte, Ordner, Sporttaschen etc. dürfen nach Unterrichtsschluss nicht im Klassen- oder Kursraum liegenbleiben.

 

8.  Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft mit dem Aufzug fahren.

 

9.  Die Mitnahme und Verwendung jeglicher Sprays (Deo usw.) und jeglicher gefährlichen Gegenstände ist untersagt. Als Deos sind nur Rollstifte erlaubt.

 

10.  Wird ALARM gegeben, müssen alle Personen sich gemäß der Alarmordnung verhalten, die in jedem Klassenraum aushängt.

 

11.  Das Ballspielen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt.

 

12.  Essen und Trinken sowie Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. In Ausnahmefällen ist das Trinken nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft möglich. Da wir in den Klassenräumen und oberen Fluren Teppichböden haben, darf das Essen der Frühstückseltern oder des Caterers, das mit Geschirr ausgegeben wird, ausschließlich in der Mensa (Oberstufenhalle) verzehrt werden. 

 

13.  Während der vormittäglichen Schulzeit bzw. der Mittagspause (bis 13.15 Uhr) dürfen auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden keine Fastfood-Gerichte, Pizza-Service-Gerichte oder Ähnliches verzehrt werden. Von zu Hause mitgebrachtes Essen ist selbstverständlich hiervon ausgenommen.

 

14.  Für die Benutzung mobiler digitaler Endgeräte (Mobilgeräte) gelten folgende Regelungen:

 

a) Die Benutzung mobiler digitaler Endgeräte (Mobilgeräte) ist in der Sekundarstufe I ausschließlich zu Unterrichtszwecken während des Unterrichts gestattet. Im Falle einer privaten Nutzung kann das Gerät von einer Lehrkraft eingezogen werden und nach Unterrichtsschluss, spätestens um 14 Uhr, im Sekretariat abgeholt werden.

 

b) Das Benutzen nicht zugelassener Hilfsmittel wie Mobilgeräte in Klassenarbeiten und Klausuren gilt als schwerer Täuschungsversuch. 

 

c) Wenn jemand dringend telefonieren muss, z.B. um seine Eltern über vorzeitigen Schulschluss zu informieren, fragt er vorher eine Lehrkraft um Erlaubnis. 

 

d) Für die Oberstufe gelten folgende Regelungen: Abgesehen vom unterrichtlichen Gebrauch dürfen Mobilgeräte in Pausen oder Freistunden in den Unterrichtsräumen der Oberstufe, im Erdgeschoss des Nawi-Gebäudes oder im Mensabereich vor der Oberstufenbibliothek benutzt werden, nicht aber auf dem Pausenhof, auf Gängen oder in Räumen, die auch von Schülerinnen und Schülern anderer Klassenstufen genutzt werden. 

 

15.  Auf dem gesamten Schulgelände ist es untersagt, Gleitbahnen anzulegen und mit Schneebällen zu werfen.

 

16.  Auf dem Schulgelände ist das Benutzen jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrräder, Skateboards, Longboards etc.) nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet. Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.

 

17.  Das Verteilen von Flugblättern, Abzeichen und Schriften und das Aushängen von Anschlägen und Plakaten auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. (Ausnahmen sind im Schulgesetz geregelt.)

 

18.  Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, sich so zu verhalten, dass die natürlichen Rohstoffe geschont werden und der Umwelt möglichst nicht geschadet wird. Grundsätzlich wird Papier- vom Restmüll getrennt.

 

19. Das Verhalten in der Sporthalle und deren Nebenräumen regelt die gesonderte Hallenordnung des Gymnasiums.

 

Rendsburg, den 20.10.2021   

Volker Knoop, OStD                                                    

 

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