BYOD-Konzept Sekundarstufe II

BYOD steht für bring your own device und bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler ein privates digitales Endgerät mit in den Unterricht bringen und dort einsetzen.

Dadurch wird/ werden...

  • kommunikativere und kollaborativere Lernprozesse ermöglicht
  • die tägliche digitale Lebenswelt der Lernenden auch im Unterricht berücksichtigt
  • die digitale und Medien-Kompetenz gefördert
  • das Internet allen (z.B. für Recherchen) zur Verfügung gestellt
  • den Lehrkräften ermöglicht, moderneren und vielfältigeren Unterricht zu gestalten (Erstellen von Videos, Teilen von Ergebnissen etc.)
  • täglich viele Kopien gespart, womit die Lehrer- und Schülerschaft gemeinsam dazu beträgt, den ökologischen Fußabdruck des Gymnasium Kronwerk möglichst klein zu halten
  • itslearning als digitales strukturierendes Lernmanagementsystem genutzt, das den Lernenden eine digitale Mitarbeit in und außerhalb des Unterrichts ermöglicht; außerdem kann es als Materialarchiv genutzt werden und so zur Klausurvorbereitung dienen.

Aber natürlich birgt die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte auch einige Risiken. Durch die Methodenschulung zu Beginn des E-Jahrgangs stellen wir von Seiten der Schule sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler über die nötige digitale Kompetenz verfügen können. Dem Problem der mangelnden Kompatibilität verschiedener Endgeräte, versuchen wir vor allem durch die Nutzung browserbasierter Lösungen (wie z.B. itslearning) entgegenzuwirken. Selbstverständlich können wir einen sozialen Vergleich der digitalen Geräte unter den Schülerinnen und Schülern nicht komplett verhindern. Da aus schulischer Perspektive Mindestanforderungen (s.u.) gestellt werden müssen, beispielsweise damit alle Lernenden mit denselben Apps arbeiten können, werden aber die Unterschiede zwischen den Endgeräten nicht sehr groß sein und somit der soziale Vergleich etwas relativiert.

Am Gymnasium Kronwerk dürfen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe im Unterricht mit ihren eigenen digitalen Endgeräten arbeiten, sofern sie ihre Geräte zielgerichtet und eindeutig für die Verarbeitung des Unterrichtsgeschehens verwenden. Die Nutzung privater und Freizeitapps oder -Webseiten (wie z.B. soziale Netzwerke) ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft nicht gestattet. Eine Sonderrolle wird dem Handy zuteil, welches zwar zu Recherchetätigkeiten genutzt werden darf, aber nicht zur Erfüllung umfassender Aufgaben oder Hausaufgaben.

Lehrkräfte sind angehalten, ihre Unterrichtsform dahingehend anzupassen, dass alle Schülerinnen und Schüler, sowohl mit als auch ohne digitale(n) Endgeräte(n) im Unterricht vollumfassend mitarbeiten können. Materialien werden für die Nutzer digitaler Endgeräte (z.B. auf itslearning) digital zur Verfügung gestellt.

Ab dem Schuljahr 2024/25 ist geplant, dass alle Schülerinnen und Schüler (heranwachsend mit dem E-Jahrgang) mit ihren privaten digitalen Endgeräten arbeiten und analoge Unterrichtsmaterialien wie Arbeitsbögen kaum bis gar nicht mehr benötigt werden. In Härtefällen kann die Schule einzelnen Schülerinnen oder Schülern ein digitales Endgerät zur Verfügung stellen, sollte dies privat nicht möglich sein.

Schulische Anforderungen an elektronische Endgeräte

Die elektronischen Endgeräte sollten...

  • über einen ausreichend großen Bildschirm (mind. 10 Zoll) verfügen
  • erweitert werden durch kompatible Kopfhörer/ Stereo-Headset
  • die Möglichkeit bieten, mit einem digitalen Stift zu arbeiten
  • durch einen digitalen Stift erweitert werden
  • und/oder über eine feste oder andockbare Tastatur verfügen
  • mindestens über 128 GB Speicher verfügen

Die elektronischen Endgeräte müssen...

  • über ein ‚neueres‘ Betriebssystem verfügen, welches insbesondere einen Webbrowser unterstützt, der auf Chromium basiert (z.B. Google Chrome oder Edge). Mögliche Betriebssysteme wären zum Beispiel Windows 10 oder neuer; macOS 11 oder neuer; iPad ab 8. Generation, Android 9 oder neuer, ChromeOS

Die regelmäßige Verwendung eines digitalen Stifts bietet sich an, da Klausuren und andere Leistungsnachweise überwiegend handschriftlich bearbeitet werden müssen. In jedem Fall muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, handschriftlich schreiben zu können. Dies kann ggfs. auch mit Stift und Papier erfolgen, wenn kein Eingabestift für das digitale Endgerät vorhanden ist oder vergessen wurde.

Für die Nutzung eines digitalen Stifts ist ein Touchgerät übrigens nicht zwingend notwendig, da die Touchfunktion zum Beispiel über kostengünstige USB- Grafiktablets nachgerüstet werden kann.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Lizenzen für Microsoft Office 365 über die Schule und haben dadurch die basale Software-Ausstattung, die es ihnen ermöglicht, im Unterricht mitzuarbeiten.

Sollte vor dem Kauf eines Gerätes Unsicherheit über dessen schulische Eignung bestehen, werden Anfragen über das Sekretariat an die aktuellen IT-Fachlehrkräfte weitergeleitet!